Über uns
Zweck der Energiegenossenschaft Wittgenstein eG ist es, lokal Projekte im Bereich Erneuerbare Energien umzusetzen. Zweck ist es, gemeinsam vor allem Photovoltaik-Anlagen zu errichten und zu betreiben. Damit soll in Wittgenstein die nachhaltige Stromerzeugung, die regionale Wertschöpfung in der Region und die örtlichen Vereine unterstützt werden. Dies tun wir durch sauberen, CO2- und atommüllfreien Strom aus Photovoltaik-Anlagen, durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Banken und Handwerkern sowie durch Dachpachten an gemeinnützige Vereine. Wesentliches Element dabei ist die genossenschaftliche Organisation, verbunden mit einem ehrenamtlichen Team, sowie dem Gedanken, Werte für die Zukunft zu schaffen.
Die Energiegenossenschaft wurde am 26. Juli 2013 noch als Energiegenossenschaft Bad Laasphe eG durch eine bürgerschaftliche Initative, unterstützt durch die Stadt Bad Laasphe, die Volksbanken Wittgenstein und Mittelhessen gegründet. Im Janur 2017 erfolgte die Umbenennung in Energiegenossenschaft Wittgenstein eG, um zukünftigt auch in Bad Berleburg und Erndtebrück für interessierte Bürger und Projekte offen zu stehen.
Die eingetragene Genossenschaft ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaft. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit der Interessen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 Euro. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Jedes Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen in unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, Mitglied in der Energiegenossenschaft Wittgenstein eG zu werden und sich individuell aktiv an den nachhaltigen Projekten zu beteiligen.
Die Haftung ist für jedes Mitglied auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt. Die Genossenschaft ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein.
Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist sie die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.